Heilpraktiker Kosten

Sie erhalten von mir eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH mit Faktor 1,2), welche nach jedem Termin per Bar- oder Kartenzahlung zu begleichen ist. Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsverbindliche Grundlage, sondern um ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung vom Stand des Jahres 1986.

Für Privat- oder Beihilfeversicherte werden die Behandlungskosten entsprechend den vereinbarten Tarifen von den jeweiligen Krankenversicherungen erstattet. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Übernehmen diese nur einen Teil der Behandlungskosten, muss der restliche Betrag von Ihnen privat entrichtet werden.

Die Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Für sie besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. 

Kosten einer Behandlung, Gesamtkosten der Therapie

Die Kosten für eine Behandlung richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH mit Faktor 1,2) und dem individuellen Behandlungsplan und sind nach jedem Termin per Bar- oder EC – Kartenzahlung zu begleichen.

Die Vergütung meiner Leistungen ist nicht von der Erstattung Ihrer Krankenkasse abhängig. Informieren Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse/ privaten Zusatzversicherung über bestehende Regelungen und Kostenübernahmen.

Kosten für eventuell notwendige Laboruntersuchungen werden vom durchführenden Labor extra berechnet.  Anfallende Kosten für Material und Medikamente werden extra berechnet.

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. – Und weil meine Behandlungen so unterschiedlich sind wie die Menschen, die zu mir kommen, können sich meine Preise auch nach der individuellen Situation meiner Patienten richten.

Bitte sprechen Sie mich an!

Selbstverständlich werden der Therapieplan und die Kosten vor Behandlungsbeginn mit Ihnen besprochen.